Die Urteile gegen die früheren SED-Funktionäre wegen der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze sind nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg rechtens. Die Straßburger Richter wiesen am Donnerstag die Beschwerde des letzten DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz gegen die Bundesregierung ab. Das Gericht entschied, die DDR-Führung habe mit dem Grenzregime in eklatanter Weise gegen die Menschenrechte verstoßen. Nach dem Urteil hat der 64-jährige Krenz keine Einspruchsmöglichkeit gegen seine Haftstrafe mehr. Neben Krenz scheiterten auch der frühere DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler, sein Stellvertreter Fritz Streletz sowie ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat mit ihren Beschwerden. Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Auch bei den Parteien rief der Richterspruch ein überwiegend positives Echo hervor.