Hilfe - Segitség


Vadalma # 2006.08.04. 08:35

ich bedauere sehr, dass Sie solche Erfahrungen machen mussten. es ändert wohl nicht viel, wenn ich Ihnen sage, dass es nicht mal bei uns immer so zugeht, Sie hat es leider wirklich sehr erwischt.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe auf baldige Lösung der Situation.

Sonnenschein344 # 2006.08.04. 07:35

Nur der Vollständigkeithalber:
Der Vermieter hat die Maschinen an jemanden verkauft, natürlich für ganz kleines Geld, und dieser läßt "seine" Maschinen heute abtransportieren!
Was sind das für Zustände????
Kommentar des Vermieters: "Pech!"
Über die Rechtsauffassung in Ungarn kann ich nur noch den Kopf schütteln!

Sonnenschein344 # 2006.08.04. 05:24

Ein ehem.Angestellter war zufällig in der Gegend der Firma und hat gesehen, dass die Tore offen standen und in "meiner" Halle gearbeitet wurde.
Die Hälfte des Inventars liegt schon auf der Strasse, die Maschinen wohl noch in der Halle.Kleinteile sind verschwunden (Bohrmaschinen etc,was man bequem wegtragen kann!) Der Angestellte hat dann mit dem neuen Mieter gesprochen und der hat ihm gesagt, dass der Vermieter für heute den Abtransport der Maschinen angekündigt hat.
Habe aber gestern noch einen Anwalt in Ungarn aufgetrieben, der dann doch die Polizei eingeschaltet hat. Nun soll heute die Situation vor Ort geklärt werden und die Halle wieder geschlossen werden.
Mir ist schon klar, dass der Vermieter rechtswidrig handelt, aber das ist dem egal, denn der einzige der sich kümmert bin ja nun mal ich. Und ich wohne nicht in Ungarn!
Die versiegelten Büroräume mit allen Unterlagen der KFT wurden auch aufgebrochen, was da fehlt, weiß ich nicht. Würde mich nicht wundern, wenn so Sachen wie Mietvertrag nicht mehr auffindbar wären.
Der Anwalt will die Unterlagen aber heute mit der Polizei rausholen und erstmal bei sich lagern.
Sollte sich die Situation heute vor Ort klären und die Halle durch meinen Anwalt geschlossen werden, werde ich versuchen in den nächsten Tagen den Abtransport und die Einlagerung zu organisieren.
Vielen Dank für die Hilfe und die Denkanstöße!

Vadalma # 2006.08.03. 15:11

woher haben Sie die Information, dass Ihre Sachen entfernt werden?

wenn es nachweisbar ist, dass Ihre Gegestände da gewesen sind, und er sie unter Schloss und Riegel hielt, und Sie nicht rankonnten, dann kann er Ihr Eigentum nicht einfach verschwinden lassen.

Sonnenschein344 # 2006.08.03. 15:07

Ok,danke erstmal!
Aber ich sehe es so, dass ich meine Maschinen niemals wiedersehe!
Der Vermieter wird abstreiten, sie entfernt zu haben, ich stelle Anzeige gegen unbekannt und das war`s dann!
Immerhin habe ich keinerlei Beweise das er es war, denn der wird sich nicht blicken lassen beim Verladen morgen.
Keine Zeugen und das war`s! :-((

Vadalma # 2006.08.03. 15:00

ich würde lieebr schon mal anraten, auf die Polizei zu verzichten: bis Sie ihnen erklären, dass die Gegenstände rechtsmässig Ihnen gehören, verstreicht wieder eine Menge Zeit.

Am Besten, Sie warten jetzt auf Ihren RA, tadeln eine Bißchen (also wirklich, ein-Mann-Betrieb, so ein Luxus, echt), und gehen dann das schriftliche Verfahren durch welches wir bereits erörtert hatten.

sollte was verloren gehen, kann der Vermieter sowieso gerichtlich verantwortlich gemacht werden (wenn belegt werden kann, dass sich die Gegenstände im Mietobjekt befunden haben). mir scheint leider, dass Sie hier sowieso nur gerichtlich was erreichen werden können :(

Sonnenschein344 # 2006.08.03. 14:50

Danke!!!
Nein-keine Vertretung,weil ein Mann Betrieb!
Ich wundere mich auch nur noch!!!
Der Vermieter will die Sachen ja nicht rausrücken,d.h. er transportiert sie zu einem mir unbekannten Ort!
Kann ich nicht irgendwie die Polizei rufen?
Suche schon im Internet aber 107 von D aus funktioniert nicht!

Vadalma # 2006.08.03. 14:46

achherje.

kann man da nicht anrufen und die Adresse irgendeiner Bekannten angeben, wo wenigstens Ihre Sachen hintransportiert werden können?

Ihr RA sollte Vertretung haben, bei uns ist es in der Kanzlei auch immer so, ich wundere mich sehr.

Sonnenschein344 # 2006.08.03. 14:06

Hallo Vadalma,
leider gibt es eine unschöne Entwicklung:
Der Vermieter hat die Halle zum 01.08. an eine andere Firma vermietet, die nun fleißig in der Halle dabei ist, Wände etc. wegzustemmen.
Meine Gegenstände sollen morgen abtransportiert werden, mit unbekanntem Ziel.
Was ist jetzt zu tun?
Mein Anwalt ist in Urlaub und ich sitze in D. und schaffe es auf gar keinen Fall bis morgen in Ungarn zu sein!

Vadalma # 2006.07.31. 18:39
  1. Geldbuße kann gg. die Gesellschaft verhängt werden. gg Sie selbstverstandlich nicht.
  2. natürlich sollten Sie auch nichts unterschreiben.
  3. die Kft. sollte auf jeden Fall abgewickelt werden. wenn Sie sowieso schon mal einen RA haben, kann er das auch gleich miterledigen. viel Papierkrams, kostet normalerweise nicht so viel. vergessen Sie nicht, dass Ihr Bruder noch mit drin "in der Patsche" sitzt als Gesellschafter.
  4. danke für das Kompliment :)

Viel Glück + alles Gute.

Sonnenschein344 # 2006.07.31. 14:02

Hallo noch mal und danke für die Geduld!
2 Fragen:

zu 4. KFT muss Pflichten nachkommen:
Wer????(Also als lebende Person,ist schon klar das die KFT, aber die wird ja nun mal durch Personen vertreten und da sind keine da!) i.M. wird garnichts bezahlt u. Erklärungen.. wer soll die denn unterschreiben? Ich werde meinen "Wilhelm" auf gar keinen Fall auf irgendein Formular setzen.
Gegen wenn wollen die denn eine Geldbuße verhängen? So wie es jetzt aussieht werde ich das Erbe ablehnen.
Gut Liquidationsverfahren, von mir aus gern, aber ich kann mich aus D ja schlecht per Fax um alles kümmern! Es gibt kein verbleibendes Vermögen, dass aufgeteilt werden kann.
Und das ich für die Pleitfirma auch nur einen Pfennig ausgebe, ist völlig ausgeschlossen, d.h. ich werde auch nicht noch extra einen Buchalter beschäftigen.
Um 1+2 zu klären, werde ich mir wohl oder übel einen Anwalt nehmen.
Kompliment für das ausgezeichnete Deutsch!
Mir hat der Austausch hier sehr geholfen!!!

Vadalma # 2006.07.31. 07:21

Danke für die lieben Wünsche :)

die Einzelheiten zu 1. und 2. sollte sich schon der beauftrage RA ausdenken- ev. kann dann auch erwägt werden, dass Sie kündigen, damit sich die Mietschuld nicht weiter anhäuft, aber da müsste man die Details besser kennen.

jedenfalls gilt: wer was behauptet, der hat es auch zu belegen = wenn der Vermieter sagt, er habe eine Kündigung in den Briefkasten geworfen, so hat er das zu beweisen.

zu 3. Tür bitte nicht sofort aufbrechen, sondern zuerst schriftlich zur Aushändigung auffordern, und dann RA ev. auch Polizei mit einbeziehen und Sachen rausholen.

zu 4. die Kft. muss ihren Pflichten ggü. den Behörden weiterhin nachkommen, d.h., es sind Steuereklärungen abzugeben, Daten weiterzuleiten usw. auch das Registergericht könnte ev. ein Aufsichtsverfahren gg. die Kft. einleiten welches zur Zahlung von Geldbuße führen würde.

wenn sie keine Verwendung mehr für die Kft. haben, so ist ein Liquidatioinsverfahren gg. die Kft. einzuleiten

die Gesellschaftsunterlagen können hierzu nur anwaltlich (oder notariell) erstellt und gegenzeichnet werden.

das verbliebene Vermögen der Gesellschaft wird hierbei unter den Gläubigern bzw. der Restbetrag unter den Gesellschaftern aufgeteilt.

nach der Abwicklung wird die Kft. offiziell aus dem Handelsregister gelöscht und hört auf, als Rechtsperson zu existieren. Sie müssen dann keinen Buchhalter mehr bezahlen oder sonstigen diesbezüglichen Pflichten nachkommen.

Sonnenschein344 # 2006.07.29. 06:59

1.Eine Kündigung etc. ist weder mir noch meinem Bruder zugestellt worden, allerdings weiß ich nicht ob der Vermieter vielleicht einfach eine in den Briefkasten geworfen hat. Mir liegt nur ein schreiben vor, in dem er an die KFT Mietrückstände von 1,3mio geltend macht, allerdings sagte er mir 24h später es wären 2mio. Von daher ist der Typ sicher mit allen Wassern gewaschen!

2. Wir haben leider keine Kopie vom Mietvertrag, lt. Aussage von Angestellten gibt es auch keinen, nur eine mündliche Abmachung zw.Vermieter u.meiner Mutter.

3. Wir haben am Tag der Schließung alle Firmenunterlagen in einen Schrank eingeschlossen(auf dem Gelände), ein Protokoll erstellt, aus dem ersichtlich ist, was wir alles dort eingeschlossen haben, den Schrank versiegelt u. sind gegangen.

zu 3. na das ist ja fein, dann werde ich die Tür aufbrechen und die Gegenstände rausholen.

zu 4. Nein einen GF hat die KFT nicht.Wie bitte wickel ich die ab? Tür zu und ende?
Irgendwann werden die Behören (Apec etc.) schon mitbekommen das da zu ist!?!

Ganz lieben Dank für die Geduld und Hilfe, ich sehe jetzt schon etwas klarer und wünsche ein schönes Wochenende!

Vadalma # 2006.07.28. 11:36

1. läuft der Mietvertrag noch?

rein theoretisch, sollten Sie dann auch berechtigt sein, in das durch Ihnen gemietete Mietobjekt einzugelangen. rein theoretisch natürlich :) und wenn vertraglich oder sonstwie nicht anders geregelt/vereinbart.

2. ein RA kann sich dann auch alle Dokumente, Verträge und Unterlagen ruhig anschauen und exaktere und rechtsverbindliche Auskünfte geben.

desweiteren ist es die traurige Wahrheit, dass Gesellschaften anwaltliche Mahnschreiben typischerweise ernster nehmen, auch, wenn inhaltlich völlig identisch mit nicht-RA-Schreiben.

3. auf Ihrem Eigentum, soweit nachgewiesen das Ihre, kann kein gesetzliches Pfandrecht des Vermieters lasten.

4. wenn Ihre Gesellschaft jetzt keinen GF hat, ist sie desweiteren aufzuwickeln.

Sonnenschein344 # 2006.07.28. 11:17

Nachmals D A N K E!!!!!
Also wenn ich das richtig verstanden habe, beauftrauge ich einen Anwalt, der sich mit dem Vermieter in Verbindung setzt, der mir dann meine Sachen(Gegenstände, die nachweislich mir sind,auch in Schriftform u. in ungarischer Übersetzung) herausgibt?
Ich bin auch noch im Besitz einer Generalvollmacht meines Bruders bzw. auch meiner verstorbenen Mutter.(in wie weit die jetzt noch gilt ist sicher fraglich)
D.H. ich kann sowohl Privat- wie auch Firmenrechtlich handeln.
Soll heißen ich könnte auch für die KFT handeln und die Gegernstände aus der Firma entfernen.
Was passiert, wenn ich die neuen Schlösser einfach aufbreche? Nur mal so theoretisch?!

Vadalma # 2006.07.28. 09:35
  1. nichts zu danken :)
  2. leider ist ungarisches Recht im Internet nicht gänzlich auffindbar. es gibt spezielle CDs die im Handel erworben werden können. wenn Sie was Spezielles brauchen, kann ich es Ihnen via E-Mail von unseren Datenträgern übermitteln.
  3. eine schriftliche Mahnung des Vermieters hätte erfolgen sollen, jedoch leitet dessen Abwesendheit keinen Rechtsverlust seinerseits an. anders könnte es sein, wenn die Parteien in ihrem Mietvertrag eine zwingende Schriftsform vereinbart hätten.
  4. wenn die verpfändeten Mobilien die Forderung überschreiten, sollten Sie sich wie unten dargestellt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein beschweren. Sie sollten auch darlegen und wenn möglich schriftlich belegen, was wessen Eigentum ist. Ihr Eigentum kann der Vermieter nicht zurückhalten. sollte hierauf binnen 8 Tagen keine Klageeinreichung seitens des Vermieters erfolgen, erlöscht sein Pfandrecht.
  5. ja- ungarische Gerichte arbeiten nicht schnell, da möchte ich Ihnen nichts vormachen. leider Gottes. so ein Verfahren kann sich zwischen 1-3 Jahre in die Länge ziehen, da ja auch Rechtsbehelfe mit einzukalkulieren sind.
  6. Sie müssen nachrechnen, ob es sich für Sie lohnt, das Erbe auch mit den eventuellen Lasten anzunehmen.
  7. wenn der Vermieter Ihr Eigentum bzw. das Eigentum der Kft., die zur Forderungsbegleichung nicht nötig ist, nicht rausgibt, kann das gerichtlich beanstandet werden. hierbei sollten Sie jedoch schon einen ungarischen RA mit hinzubeziehen. die Klage ist bei dem nach dem Sitz des Beklagten zuständigen Gericht einzureichen.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Sie als Privatperson bzg. Ihr eigenes Eigentum auftreten können. wenn Sie sich der Kft. nicht annehemen, stehen Ihnen solche Rechte bzg. der Kft. nicht zu. Ihrem Bruder jedoch als Miteigentümer schon.

Sonnenschein344 # 2006.07.28. 08:33

Vielen,vielen Dank für die promte sehr aufschlussreiche Antwort.Wo bitte finde ich das ungarische Recht auf deutsch im Internet??
Hätte der Vermieter nicht, bevor er das Pfandrecht geltend macht, eine Abmahnung-Kündigung etc. schreiben müssen??
Er hält Pfandrechte von ca. 50ig fachem Wert ein.Ungarische Gerichte arbeiten meines Wissens nach nicht gerade schnell(ähnlich den deutschen) d.h. bis ich meine Maschinen raus habe, können Monate vergehen. Ausserdem kann er ja wohl nur Pfandrechte an den Sachen halten die der KFT gehören und nicht mir. Die Maschinen befinden sich seit mehr als 10 Jahren in meinem Besitz, noch vor KFT Gründung und waren meiner Mutter(nicht der KFT) nur zur Nutzung überlassen.
Meine Mutter war Ungarin, so dass ungar.Recht anzunehmen ist.
Mein Bruder und ich sind die einzigen Erben, der Ehemann ist auch schon tot.
Bei welchem Gericht müsste ich meine ansprüche an den Vermieter geltend machen?
Wie lange dauert das?
Der Vermieter hat bereits seine (unbewiesenen) Forderungen beim Erbschaftsgericht angemeldet.
Weiterhin erhöht sich seine Forderungen ja nun jeden Monat die die Maschinen da stehen und das Gelände nicht geräumt wird! Da beißt sich die Katze ja immer mehr in den Schwanz!!!
Ich hätte bereits 2 Wo.nach dem Tod meiner Mutter das Gebäude räumen können, jedoch läßt er mich ja nicht!

Vadalma # 2006.07.28. 07:56

1. dem Vermieter steht ein Pfandrecht bzg. der sich im Mietobjekt befindenden Gegenstände der Mieterin zu, falls unbeglichene Mietzinsforderungen bestehen. diese können die Parteien "gemeinsam" im Einvernehmen veräußern, um die Mietforderungen zu begleichen.

das ungarische ZPO regelt das wie folgt:

§ 429
(1) Dem Vermieter einer Immobilie oder Wohnung steht in der Höhe des rückständigen Mietzinses zuzüglich Nebenkosten ein Pfandrecht an den auf der Fläche des Mietobjekts befindlichen Vermögenswerten des Mieters zu.
(2) Der Vermieter kann so lange, wie dieses Pfandrecht besteht, den Abtransport der durch dieses Pfandrecht belasteten Vermögenswerte verhindern.
(3) Wenn der Mieter schriftlich das Bestehen bzw. den Umfang des Pfandrechts oder die Tatsache beanstandet, dass der Vermieter über die für seine Forderung eine volle Deckung gewährenden Vermögenswerte hinaus auch den Abtransport anderer Vermögenswerte verhindert hat, muss der Vermieter sein Pfandrecht innerhalb von acht Tagen auf dem Gerichtswege geltend machen. Versäumt er das, erlischt sein Pfandrecht.
(4) Wenn der Mieter die mit dem Pfandrecht belastete Sache ohne Genehmigung des Vermieters abtransportiert und keine andere entsprechende Sicherheit gewährt, kann der Vermieter den Rücktransport der Sache auf Kosten des Mieters fordern. Mit dem Rücktransport der Sache lebt das Pfandrecht wieder auf.

also zu Ihrer Frage: ja, der Vermieter ist berechtigt, diese Gegenstände verschlossen zu halten, jedoch nur, um Deckung für die rückständigen Mietzinsen samt Nebenkosten zu schaffen. soltle diese Summe überschritten werden, so können Sie das schroftlich beanstanden; als Resultat ist dann ein Gerichstverfahren einzuleiten.

2. Ihre Mutter war vermutlich deutsche Staatsbürgerin. daher ist als ihr persönliches Recht höchstwahrscheinlich deutsches Recht auf die erbfolgerechtlichen Konsequenzen anzuwenden.

wenn die Kft. noch besteht und nicht abgewickelt worden ist, so hätten Sie unter ungarischem Recht (vermutlich auch unter deutschem) zusammen mit Ihren Bruder den Geschäftsanteil Ihrer Mutter zu 50-50% geerbt, belastet mit lebenslangem Nießnutzrecht Ihres Vaters, soweit keine letztwillige Verfügung vorhanden, die es anders vorsieht.

jedoch sind Sie nicht Rechtsnachfolgerin der Kft., sondern die Ihrer Mutter. Sie erben ihre Lasten. als Gesellschafterin, die über einen direkten mehrheitlichen Einfluss verfügt hat, sind folgende Regelungen des Gesetzes über die Wirtschaftsgesellschaften anzuwenden (ich gehe davon aus, dass Sie seit dem 1 Juli 2006 keine gesellschaftsrechtlichen Änderungen vorgenommen haben, welche zur Anwendbarkeit der neuen Gt. führen könnten):

§ 296
(1) Wenn die kontrollierte Gesellschaft infolge des wenigstens eine mehrheitliche Leitung sichernden Einflusses des beherrschenden Gesellschafters eine andauernd nachteilige Geschäftspolitik verfolgt und infolgedessen im Fall einer Liquidation der kontrollierten Gesellschaft das Vermögen der kontrollierten Gesellschaft keine Deckung zur Befriedigung der Gläubiger bietet, kann das Gericht aufgrund der im Laufe des Liquidationsverfahrens eingereichten Klage des Gläubigers die unbeschränkte und volle Haftung des beherrschenden Gesellschafters für die Schulden der kontrollierten Gesellschaft feststellen.
(2) Wenn der beherrschende Gesellschafter an der kontrollierten Gesellschaft über einen Einfluß verfügt, der eine direkte Leitung sichert, können die Gläubiger, deren nicht abgelaufene Forderungen gegenüber der kontrollierten Gesellschaft vor der Veröffentlichung des Einflusses entstanden sind, innerhalb einer mit einem Rechtsverlust verbundenen Frist von neunzig Tagen nach der Veröffentlichung eine Sicherheit in Höhe ihrer Forderungen vom beherrschenden Gesellschafter fordern.
(3) Wenn bei dem eine direkte Leitung sichernden Einfluß der beherrschende Gesellschafter infolge des eine direkte Leitung sichernden Einflusses eine dauerhaft nachteilige Geschäftspolitik verfolgt und dies die Erfüllung der Verbindlichkeiten der kontrollierten Gesellschaft bedeutend gefährdet, kann das Gericht aufgrund der Klage eines Gesellschafters (Aktionärs) bzw. Gläubigers der kontrollierten Gesellschaft die unbeschränkte und volle Haftung des beherrschenden Gesellschafters für die Schulden der kontrollierten Gesellschaft festlegen.

als Resultat besteht das Risiko, dass die Gläubiger der Gesellschaft gerichtlich die Feststellung der Haftung des Gesellschafters mit direktem Einfluß beantragen. solche Prozesse ziehen schwierige Beweisverfahren mit sich, das Risiko ist jedoch nicht auszuschliessen.

Sonnenschein344 # 2006.07.28. 07:22

Ok, akkor itt:
Anyukámnak volt egy KFT, ö volt az egyik tag és ügyvezettö, és öcsém(Németországban él) volt 0,1% a másik tag.Anyu meghalt 2 honapja. Mivel nem volt ügyvezetö, bezártam a céget, miertt nem volt senki aki vállalta volna a felelöséget a cég utan.
A bérbeado a nem fizett bér miatt most ratet egy ugy lakatot, hoga senki ne tudja ki hozni a gépeket amegyik még ott álnak. A gépek az enyémek és most kiszeretnem vinni a telepböl.
Már probáltam, de az eredmegyn az volt hogy a bérbeadó kihivta a rendörséget és nagy vitával nem tudam elvinni semit, ez utan ratete az uj lakatot és most halotam högy még le is hegszte a vas ajtot. Van erre joga??? Hogy tudum ki hozzni a gépeket? ? Betudum bizonyitani ( most már magyarul is, ideaig csak egy nemetnyelvü szerzödés volt) hogy a gépek az enyém.
A másik kerdes inkabb hagyadéki jog kérdés:
Ha elvalalom az örökséget, akkor a követeléseket a KFT utan is örökölöm???(A mi nem kevés!!!)

Remélem hogy érthetö az egész,és bocsanatot kérek a sok hiba miatt! ;-)

Sonnenschein

Vadalma # 2006.07.28. 07:06

Sie können auch gerne hier im Forum losschießen, vielleicht können wir Ihnen auch hier weiterhelfen.

Sonnenschein344 # 2006.07.28. 07:04

Gerne,
kann ich die e-mail Adresse haben?
Vielen Dank!!!!!!!!!!!!

pazs # 2006.07.28. 06:54

Probieren wir mal, ich versuche, Ihnen zu helfen, entweder hier, oder im E-mail.

Sonnenschein344 # 2006.07.28. 06:39

Guten Tag,
ist hier jemand im Forum der mir Auskunft über ungarisches KFT- Recht in deutscher Sprache geben kann?

Egy keveset beszélek magyarul, de nem elleget, hogy a szakszót érteném.
Ha vallaki tudna segiteni probalom magyarul leirni a kérdésemet, de a valaszt németül kérnem.
Nagyon köszöném ha segitséget kapnám!